Elektrokontrollen

Die Sicherheit und Störungsfreiheit von elektrischen Installationen kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer gemäss Gesetzgebung (NIV, SR 734.27) ihre Anlagen in festgelegten Abständen überprüfen lassen.

Häufigkeit der Überprüfung

Jedes Jahr Baustellen, Märkte, Chilbi usw.
Alle 5 Jahre Schulen, Warenhäuser, Hotel, Kino/Theater usw.
Alle 10 Jahre Büroräume, Banken, Werkstätten
Alle 20 Jahre Allgem. Wohnräume, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser

Sicherheitsberatung

Elektrische Installationen sind nur dann sicher, wenn sie fachgerecht erstellt, seriös unterhalten und regelkonform geprüft werden. Sicherheit und Störungsfreiheit kann im Laufe der Zeit durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Oft unbemerkt!