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Aktuelles vom EW Wald

Winter 2023/24: Aktuell ist die Stromversorgung gewährleistet

date_range 29.08.2023

Was Sie über die Energiekrise und eine Strommangellage wissen müssen

Wieso befindet sich Europa in einer Energiekrise?

Bereits Ende 2021 sorgten historisch niedrige Füllstände in den Gasspeichern Europas sowie diverse Kraftwerksausfälle und -abschaltungen für Knappheitssituationen, die auch die Marktpreise massiv ansteigen liessen. Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 verschärfte die bereits angespannte Versorgungssituation weiter und löste die Energiekrise aus. Russland reduzierte Gaslieferungen, die einen relevanten Teil der Energieversorgung Europas ausmachten, oder setzte diese zeitweise komplett aus. Darüber hinaus erlebte Europa in den Sommermonaten 2022 eine historische Trockenheit. All das erhöhte das Risiko einer Energiemangellage im Winter 2022/23. Da die Energiekrise anhält und die Schweiz im Winter zu einem guten Teil auf Energieimporte angewiesen ist, um den Verbrauch zu decken, bleibt das Risiko real.

Was ist eine Strommangellage und wie kann es dazu kommen?

Von einer Strommangellage spricht man, wenn die Nachfrage nach elektrischer Energie das Angebot während mehrerer Tage oder Wochen übersteigt. Eine Strommangellage kann grundsätzlich jederzeit eintreten. Vor allem im Winter ist das Risiko real und gross. Verschiedene Faktoren, die gleichzeitig oder auch nacheinander eintreten können, können zu einer Strommangellage führen. Ein mögliches Szenario wäre beispielsweise tiefe Pegelstände der Stauseen, gleichzeitig eingeschränkte Importmöglichkeiten aus Frankreich sowie der Ausfall eines Kernkraftwerks in der Schweiz. Einige Faktoren, wie zum Beispiel tiefe Pegelstände, können sich früh abzeichnen, andere, wie ein Kraftwerks-Ausfall oder eine Cyber-Attacke treten plötzlich auf. Aufgrund der gegenwärtigen Energiekrise und der im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine nicht mehr gesicherten Energie-Versorgungskanäle ist das Risiko aktuell höher einzuschätzen als vor dem Krieg.

Was tut der Bund, um das Risiko einer Strommangellage zu verringern?

Der Bund hat eine Serie von Massnahmen ergriffen, um das Risiko einer Mangellage zu reduzieren und die Stromversorgungssicherheit im Winter zu erhöhen: Schaffung einer Winterreserve (Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke, Notstromgruppen); Rettungsschirm für Stromunternehmen; Möglichkeit zur temporären Senkung der Restwassermengen; vorübergehende Möglichkeit zu Kapazitätserhöhungen des Übertragungsnetzes; Energiesparkampagne.

Was sind die Rollen des VSE und von OSTRAL in einer Strommangellage?

Der Bund hat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, die notwendigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen, und zwar schon lange vor der aktuellen Energiekrise. Der VSE hat dazu OSTRAL, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, ins Leben gerufen. Im «Normalzustand» sind die Aufgaben von OSTRAL vorbereitender Natur: Die Organisation optimiert und aktualisiert Prozesse, unterstützt Verteilnetzbetreiber und stellt sicher, dass Grossverbraucher auf eine Mangellage vorbereitet sind. OSTRAL ist eine reine Milizorganisation von Branche (also der Wirtschaft) und Bund. OSTRAL erlässt selbst keine Massnahmen, sondern setzt im Falle einer Strommangellage Massnahmen um, welche der Bundesrat beschlossen hat. Oder anders formuliert: OSTRAL entscheidet nicht, OSTRAL führt aus. Diese Massnahmen, die der Bundesrat basierend auf der VOEW in Kraft setzt, unterscheiden sich je nach Schweregrad der Mangellage.

Welche Massnahmen sind für eine Strommangellage vorgesehen?

OSTRAL unterscheidet vier Bereitschaftsgrade:

Im Normalbetrieb spricht OSTRAL vom Bereitschaftsgrad 1. In dieser Phase – dem Normalzustand – überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage. Zeichnet sich eine Strommangellage ab, hat dies eine erhöhte Bereitschaft zur Folge. Die wirtschaftliche Landesversorgung alarmiert OSTRAL.Nun gilt Bereitschaftsgrad 2. Behörden und wirtschaftliche Landesversorgung appellieren in dieser Lage an die Bevölkerung, Strom zu sparen.In Bereitschaftsgrad 3 – der ausgerufen wird, falls die Sparappelle nicht oder zu wenig fruchten – beantragt der oder die Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung dem Bundesrat, dass entsprechende Bewirtschaftungsmassnahmen in Kraft gesetzt werden.In Bereitschaftsgrad 4 setzt der Bundesrat die notwendigen Massnahmen (von Verbrauchseinschränkungen beziehungsweise Verboten von nicht absolut notwendigen und energieintensiven Anwendungen über Stromkontingentierungen (also eine Reduktion des Stromverbrauchs bei Stromgrossverbrauchern) bis zu rollierenden Netzabschaltungen (während denen periodisch kein Strom zur Verfügung stünde)) per Verordnung in Kraft, und die wirtschaftliche Landesversorgung beauftragt OSTRAL mit dem Vollzug dieser Massnahmen.

Existieren diese Verordnungen schon, und ist bekannt, welche Verbrauchseinschränkungen und Verbote drohen?

Sowohl die Verordnungen als auch mögliche Einschränkungen sind zu diesem Zeitpunkt in einem Entwurfsstadium vorhanden. Erst im Eintretensfall erlässt der Bundesrat auf dieser Basis definitive Verordnungen und Massnahmen zu Einschränkungen. Mögliche Einschränkungen und Verbote betreffen zahlreiche Bereiche, wie zum Beispiel eine maximale Waschtemperatur von 40° Celsius bei privaten Waschmaschinen, eine Reduktion der Öffnungszeiten von Geschäften oder das Ausschalten von Werbebeleuchtung zwischen 23 und 5 Uhr nachts. Eine Liste mit sämtlichen Einschränkungen kann hier eingesehen werden.

Wer informiert die Bevölkerung im Fall einer Strommangellage über die beschlossenen Massnahmen?

Im Fall einer Strommangellage informiert der Bund die Bevölkerung, analog der Covid19-Pandemie.


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