Virtuelle-Eigenverbrauchsgemeinschaft

Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG)

Ab 2025 kann sich eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) auch mit angrenzenden Liegenschaften digital zusammenschliessen. Es kann gemeinsam Energie erzeugt, gespeichert und überschüssiger Strom miteinander geteilt werden. Mieter und Stockwerkeigentümer profitieren so von Strombezug aus einer lokalen Gemeinschaft, ohne selbst investieren zu müssen. Produzierende Teilnehmer können ihren überschüssigen Strom innerhalb der vEVG verkaufen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen.
 

Ab dem 1. Januar 2025 können virtuelle EVG gegründet werden. Haben Sie Interesse an einer virtuellen EVG und wollen aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten?
Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu den weiteren Schritten.

 

Portal Virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft - vEVG

Sind Sie an einer virtuellen Eigenverbrauchslösung interessiert? Über unser Portal für Energiegemeinschaften kann eine erste Prüfung der Anschlusssituation vorgenommen und mögliche Teilnehmer ausgemacht werden. Ebenfalls ist die elektronische Anmeldung und Gründung einer virtuellen Eigenverbrauchslösung über das Portal einfach vorzunehmen.

Haben Sie Fragen oder finden Sie Ihre Liegenschaft / Adresse über die nachfolgende Abfrage nicht? Dann melden Sie sich doch bitte bei unserem Kundendienst.

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Wie funktioniert eine virtuelle EVG

In einer virtuellen EVG können verschiedene Parteien, wie Unternehmen und Privathaushalte ihre Stromproduktion und -nutzung bündeln, auch wenn sie keine gemeinsame physische PV-Anlage besitzen.
Die Produktion der PV-Anlagen innerhalb der EVG und der Stromverbrauch der einzelnen Teilnehmer werden über einen virtuellen Zähler miteinander verbunden und abgerechnet. Dies öffnet das Modell für Mieter und Eigentümer von benachbarten Liegenschaften, die bisher nicht von der dezentralen  Stromproduktion durch PV-Anlagen profitieren konnten.
Bei einer vEVG liegen sämtliche Zähler in der Verantwortung des EW Wald, welche die Messung und Abrechnung übernimmt.
Sollte die produzierte Energie nicht ausreichen, sorgt EW Wald für eine ergänzende Stromversorgung aus ihrem Netz. So wird sichergestellt, dass die Teilnehmer jederzeit zuverlässig mit Energie versorgt werden.
 

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen virtuelles EVG gründen zu können?

Mindestens eine Stromerzeugungsanlage
Die Mitglieder einer virtuellen EVG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben.

Mindestens zwei Teilnehmer des gleichen Gebäudes oder Netzanschlusspunktes
Die Parteien müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden und am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Informationen hierzu können Sie bei uns anfragen.

Struktur & Organisation
Die Teilnehmer der vEVG bleiben Kunden des EW Wald (grundversorgte Endverbraucher). Eine vertragliche Vereinbarung regelt die Stromlieferung zwischen den Teilnehmern und den PV-Produzenten.

Smart Meter
Nur durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der virtuellen EVG erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Alle Zähler liegen in der Verantwortung des EW Wald. Wir übernehmen deren Messung und Abrechnung.

 

Haben Sie Interesse an einer virtuellen EVG und wollen aktiv die lokale Energiezukunft mitzugestalten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu den weiteren Schritten.

Jetzt Informationen zu vEVG erhalten


Kontakt

Jonastrasse 12
8636 Wald
E-Mail: info@ew-wald.ch

Telefon: 055 256 56 56
Notfallnummer: 055 256 56 50