Aufgaben der Netzbetreiberin

Gemäss der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) sind Neuinstallationen und Änderungen an elektrischen Installationen der Netzbetreiberin frühzeitig zu melden. Als Netzbetreiberin überprüfen und bewilligen die EW Wald AG die angemeldeten Installationen aufgrund der eingereichten Meldeformulare.
Ab dem 01.04.2020 können Meldungen nur noch über ElektroForm eingereicht werden!

Registrierung / Login ElektroForm online

Für die periodische Überprüfung der Sicherheit von bestehenden elektrischen Installationen fordert die Netzbetreiberin den Eigentümer der Installation auf, eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchzuführen.

Häufigkeit der Überprüfung

Jedes Jahr Baustellen, Märkte, Chilbi usw.
Alle 5 Jahre Schulen, Warenhäuser, Hotel, Kino/Theater usw.
Alle 10 Jahre Büroräume, Banken, Werkstätten
Alle 20 Jahre Allgem. Wohnräume, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser

Bei Handänderungen, d.h. bei Verkauf von Eigentum:
Der Eigentümer muss im Besitz eines Sicherheitsnachweises (SiNa) sein. Besteht bereits ein solcher Nachweis, dann darf dieser nicht älter als fünf Jahre sein.