Gemäss der Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) sind Neuinstallationen und Änderungen an elektrischen Installationen der Netzbetreiberin frühzeitig zu melden. Als Netzbetreiberin überprüfen und bewilligen die EW Wald AG die angemeldeten Installationen aufgrund der eingereichten Meldeformulare.
Ab dem 01.04.2020 können Meldungen nur noch über ElektroForm eingereicht werden!
Registrierung / Login ElektroForm online
Für die periodische Überprüfung der Sicherheit von bestehenden elektrischen Installationen fordert die Netzbetreiberin den Eigentümer der Installation auf, eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchzuführen.
Bei Handänderungen, d.h. bei Verkauf von Eigentum:
Der Eigentümer muss im Besitz eines Sicherheitsnachweises (SiNa) sein. Besteht bereits ein solcher Nachweis, dann darf dieser nicht älter als fünf Jahre sein.