Energieerzeugung

Sie planen den Bau einer Energieerzeugungsanlage oder eines Batteriespeichers im Verteilnetz der EW Wald AG? Dann sind Sie hier richtig. Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen.

Eigenverbrauch EW Wald AG

Eigenverbrauchsnutzung

Produkte für die Anwendung der Eigenverbrauchsregelung gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV). Eine oder mehrere Verbrauchsstätten mit einem oder mehreren Endverbrauchern und einer oder mehreren Erzeugungsanlagen sind am gleichen Netzanschlusspunkt an das EW Wald AG Verteilnetz angeschlossen und liegen hinter einer Überschussmessung. Die produzierte Energie wird ganz oder teilweise von diesen Verbrauchsstätten verbraucht (Eigenverbrauch). Jede Verbrauchsstätte wird separat gemessen und abgerechnet. Die Überschussmessung erfasst den Gesamtbezug aus dem Netz und die Einspeisung der Überschussproduktion separat. Die überschüssige Produktion und der Eigenverbrauch werden dem Betreiber der Erzeugungsanlage vergütet.

Eigenverbrauch⁺ - Die Eigenverbrauchslösung der EW Wald AG

Mit dem Produkte Eigenverbrauch+, einer Eigenverbrauchslösung nach EnG Art. 16 (auch Praxismodell genannt), bietet die EW Wald AG Ihren Kunden eine, auf der bestehenden Messinfrastruktur aufgebaute, viertelstundenbasierte Abrechnungslösung. Zusätzlich kann jeder Teilnehmer der Eigenverbrauchslösung seine Energieflüsse via Webzugriff abrufen.

Anleitung zur smart-me Cloud

Technische Anschlussbedingungen

Die „Technischen Anschlussbedingungen für den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen mit dem Stromversorgungsnetz der EW Wald AG“ (TAB) gelten für alle Energieerzeugungsanlagen (EEA), die mit dem Verteilnetz der EW Wald AG zeitweise oder dauernd zusammengeschaltet, beziehungsweise parallel betrieben werden.

Elektrische Energiespeicher werden im Zusammenhang mit dem technischen Anschluss gleich behandelt wie EEA.

Die Bedingungen müssen umgesetzt werden bei EEA, deren Anschlussgesuch nach dem Inkrafttreten dieser TAB durch die EW Wald AG bewilligt wurde.

Einspeisevergütungssystem (EVS)

Das Einspeisevergütungssystem (EVS) ist für folgende Technologien vorgesehen: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik (ab 100 kWp), Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt 15 Jahre (Ausnahme Biomasse 20 Jahre).

Wichtig:
Mit der Energiestrategie 2050 stehen zwar mehr Fördermittel zur Verfügung. Diese sind aber weiterhin begrenzt und reichen nicht aus, um alle Anlagen mit dem EVS zu fördern. Ausserdem ist das EVS zeitlich auf Ende 2022 befristet.

  • Für Photovoltaikanlagen: Aus heutiger Sicht kann die Warteliste voraussichtlich bis zum Anmeldedatum vom 30. Juni 2012 abgebaut werden. Neuanmeldungen haben unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen kaum mehr eine Chance, ins EVS einzutreten.

  • Für alle anderen Technologien: Unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen haben voraussichtlich noch jene Projekte, welche 2015 und 2016 auf der Warteliste nach vorne gesprungen sind, eine Chance ins EVS aufgenommen zu werden. Für Projekte, die 2017 „gesprungen” sind, ist ungewiss, ob sie noch ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden können. Projekte, die ab 2018 Springer werden sowie die restlichen Anlagen auf der Warteliste haben aus heutiger Sicht voraussichtlich keine realistische Chance mehr, eine EVS-Zusage zu erhalten.
     

Drei Varianten der Einspeisevergütung:

  • Pronovo (EVS)
  • Örtlicher-Netzbetreiber (EW WALD AG)
  • Privat-Verkauf (Zertfikate)

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Rücklieferpreise EW Wald AG

Anlagen von 2 - 30 kWp Leistung

Rückliefermodell für kleinere Produktionsanlagen von 2 - 30 kWp Leistung, die ausschliesslich Sonne-, Wind- oder Wasserenergie zur Stromerzeugung nutzen. Dieses Modell wird beispielsweise bei Photovoltaikanlagen von Einfamilienhäuser angewendet. Energie welche nicht direkt vor Ort verbraucht wird (Überschussenergie) wird in das Netz der EW Wald AG abgegeben und entsprechend vergütet.

Anlagen über 30kWp Leistung

Für grössere Produktionsanlagen über 30 kWp Leistung, findet dieses Modell hauptsächlich Anwendung bei Anlagen von Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäuser. Wie bei den kleineren Anlagen von 2 - 30 kWp Leistung, wird die Überschussenergie durch die EW Wald AG vergütet.

Allgemein

Es gilt zu berücksichtigen, dass die Energievergütung, Förderbeiträge und Vergütung des ökologischen Mehrwerts jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die aktuellen Rückliefertarife entnehmen Sie dem Tarifblatt "Preise 2023 für Rücklieferung elektr. Energie"